Judo in Deutschland

Geschichte des Judo in Deutschland

Schon ab etwa 1900 verbreitete Kano seine Lehren auch außerhalb Japans. In Deutschland lehrte Erich Rahn traditionelles Jiu-Jitsu. Erst 1920 gründete Alfred Rhode den Ersten Deutschen Judo-Club in Frankfurt am Main, der allerdings eher Jiu-Jitsu lehrte. 1922 fogten der Erste Berliner Judo-Club (EBJC), gegründet von Alfred Knorr, und der Judo-Club Wiesbaden.
Judo im Sinne Kanos wurde durch einen seiner Schüler nach London gebracht. Über den Kontakt zu Alfred Rhode besuchte eine englische Auswahl Deutschland, was erstmals wirklich Judo nach Deutschland brachte. Nach einer Art “Tournee” durch deutsche Städte entstanden an vielen Orten Judo-Vereine, die sich 1932 unter Vorsitz von Alfred Rhode zum Deutschen Judoring zusammenschlossen.
1933 besuchte Kano Berlin und hielt Training an der Humboldt-Universität.
1934 fanden in Dresden die ersten Europameisterschaften statt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Judo in Deutschland bis 1948 offiziell
verboten.
Während in der ehemaligen DDR bereits 1949 wieder systematische
Aufbauarbeit geleistet wurde, begann das Judo-Leben in Bundesrepublik
erst wieder mit der Sommerschule 1951. Im selben Jahr wurde auch das
Deutsche Dan Kollegium (DDK) gegründet, was aufgrund eines
Kooperationsvertrages mit dem Kodokan als weltweit einzige Organisation
anerkannte Dan-Prüfungen durchführen darf.
1956 rief Heinrich Frantzen den Deutschen Judo-Bund (DJB) ins Leben.
Im Herbst 1997 kam es zum Ausschluss des DDK aus dem DJB.

Geschichte des Judo